Gemeinsamer Antrag für eine Agrarwende in Köln

Gemeinsamer Antrag für eine Agrarwende in Köln

Foto Gernot Schubert

Die LINKE. Köln und die SPD

stellten einen gemeinsamen Antrag zur Verpachtung städtischer Agrarflächen.

Dieser Antrag resultiert aus der Anfrage „Agrarflächen im Besitz der Stadt Köln“, der Kölner Linken vom März 2018.

Wir wollten damals wissen ob es Agrarflächen im Besitz der Stadt Köln gibt und an welche Bedingungen deren Verpachtung gebunden wäre.

Im Anschluss an deren Beantwortung bereiteten wir zusammen mit den Genoss*innen der SPD und anderen Beteiligten diesen Antrag vor. Darauf folgte eine lange Phase von Abstimmungen und Modifizierungen.

Im Ergebnis kam ein richtungsweisender Antrag hervor, der einen deutlichen Schritt hin zur Agrarwende, hier in Köln macht.

Im Besitz der Stadt Köln befinden sich 2700 Hektar Agrarflächen. Mit der Verabschiedung dieses Antrages würden sie sukzessive naturverträglicher bewirtschaftet werden. Hierbei sollen dann auch Partizipationsmöglichkeiten für die Menschen geschaffen und die Flächen als Natur- und Erfahrungsraum aufgewertet werden.

Der Antrag ist in mehrere Teile aufgeteilt.

Mit als erstes spricht er das Verbot von Glyphosat aus. Im folgenden definiert er Zielvorgaben für eine umweltgerechtere, sowie solidarische Bewirtschaftung.

Die Verwaltung soll zukünftig ein Konzept zur Umsetzung dieser Zielvorgaben erarbeiten.

Hierzu sollten die regionalen Interessengruppen mit in die Gestaltung des Konzepts eingebunden werden.

Dies könnte in Workshops oder auch an einem runden Tisch geschehen.

Dieses Konzept würde dann in zukünftigen Pachtverträgen umgesetzt werden.

Innerhalb der nächsten 10 Jahre sollen dann 30% der Flächen nach diesem Konzept vergeben und bewirtschaftet werden.

Dieses, zu erarbeitende Konzept, kann grundsätzlich nur auf die zukünftigen Verpachtungen angewandt werden. Daher sieht der Antrag auch ein Packet von Sofortmaßnahmen, zur Schaffung vielfältigerer Strukturen vor.

Hierzu gehören beispielsweise die Anlage von sogenannten Lerchenfenstern, Blüh- und Gehölzstreifen, Artenschutzäckern, aber auch Teichen und Tümpeln.

Diese Sofortmaßnahmen würden durch finanzielle Anreize gefördert werden.

Gleichzeitig soll aber auch kontrolliert werden ob die rechtlichen Vorgaben für Ackerrandstreifen und Wegraine eingehalten werden.

Wir erhoffen uns von diesem Antrag einen Ausgleich für die in Köln durchgeführten Verdichtungsmaßnamen.

Darüber hinaus ist es wichtiger denn je, dem rasant zunehmenden Schwund in der Insektenwelt entgegen zu wirken. So hat die Zahl der erfassten Insekten bei Untersuchungen dramatisch abgenommen. Gerade die kommunalen Räume sind hierfür von ganz besonderer Bedeutung. So ist es nur konsequent die Agrarflächen im unmittelbaren Umfeld dieser urbanen Räume ökologisch aufzuwerten.

Vor allem aber würde die Natur für die Menschen hier ein gutes Stück erfahrbarer und damit auch mehr geschätzt werden.

Gernot Schubert