FDP, Finger weg vom Versammlungsrecht!

Bericht von der Kundgebung am 7. April um 17:30 Uhr vor dem Kölner Rathaus

Die NRW-Landesregierung versucht ein Versammlungsgesetz durchzudrücken. Das antifaschistischen und linken Protest zunehmend kriminalisiert oder verunmöglicht.

Der  Entwurfes wird jetzt nach der zur 1. Lesung an Innenausschuss überwiesen. Dieser wird am 6.5. mit einer sogenannten Expert:innenanhörung beginnen.

Die Landesregierung versucht hier Fakten zu schaffen, wie man es bereits im Hambacher Forst versucht hat..

Konkret bedeutet dieser Gesetzesentwurf:

Schon die Förderung von Störungen, Behinderung und Vereitelung von Versammlungen wird verboten. Damit wäre die Blockade von Naziaufmärschen im Prinzip unmöglich. Auch friedliche Blockaden würden. Strafbar.

Bereits die Vorbereitung und Einübung von Blockaden wäre verboten. Hier zielt man konkret auf Blockadetrainings ab. Trainings von Ende Gelände, Extinction Rebellion, Fridays for Future oder auch Antifas würden damit kriminalisiert.

Videoüberwachungen werden vereinfacht

Die  Polizei kann wen sie eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ vermeintlich sieht, die Veranstalter:in zwingen eine Liste mit Namen und Adressen der Ordner:Innen herausgeben.

Das sogenannte Militanzverbot verbietet neben der Uniformierung auch eine „in vergleichbarer Weise“ „vermittelte“ „einschüchternde“ Wirkung. Hier ist eine Strafe bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen, auch wenn lediglich dazu beigetragen wird. Wenn die Einsatzleiter:in vor Ort also weiße Maleranzüge oder Sonnenbrillen als „Einschüchterung“ an sieht kann eingeschritten werden.

FDP, Finger weg vom Versammlungsrecht!

Bild: RmediaBase

Die Anmeldefrist kann bis zu vier Tage sein.

Einzelnen Personen kann , ohne versammlungsbezogenen Anlass, das Mitdemonstieren verboten werden. Angaben zu Person und Adresse müssen gemacht werden, eine telefonische oder mündliche Anmeldemöglichkeit entfällt. Die Anmeldefrist kann bis zu vier Tage sein.

FDP, Finger weg vom Versammlungsrecht!

Bild: RmediaBase

Veranstalter|innen linker Gegenproteste werden den Nazis zum Fraß vorgeworfen

„In der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung ist der Name der Veranstalterin oder des Veranstalters anzugeben.“ Dies bedeutet, dass der Aufruf zu einer Versammlung unter eigenem Namen erfolgen muss. Damit werden Veranstalter|innen linker Gegenproteste den Nazis namentlich zum Fraß vorgeworfen.

Der Gesetzentwurf wird im Minsterium auch Lex-Hambi genannt

Die  Landesregierung behauptet der Gesetzentwurf richtet sich gegen rechtsextremer Aufmärsche. Da der Gesetzesentwurf aber Bezüge zu den Protesten am Hambi aufweist,

FDP, Finger weg vom Versammlungsrecht!

Bild: RmediaBase

zeigt gegen wenn dieser Entwurf gerichtet sein wird.. Repressionen waren in der Vergangenheit bevorzugt gegen linken Protest gerichtet.
Deshalb werden wir
am 7.4. 17:30 vor dem Rathaus
die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP auffordern: Finger weg vom Versammlungsrecht!

versgstoppenkoeln

#k0704 #stopVersGNRW #NoVersGNRW #koeln