Finanz- und steuerpolitische Angriffe auf die Zivilgesellschaft

Pauls Post

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac, Campact und VVN-BDA bringt eine erhebliche Einschränkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten mit sich. Dies droht auch den Umweltverbänden und vielen anderen, die sich ebenfalls jahrzehntelanger steuerlicher Vergünstigungen erfreut haben.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Die Aberkennungswelle erfolgt seitens staatlicher Finanzämter in einer historischen Situation, in der sich sozial- und umweltpolitische sowie kriegs- und migrationspolitische Krisen zuspitzen. Über die hiervon ausgehenden Gefährdungen des demokratischen Gemeinwesens klären neben den oben genannten weitere Organisationen immer wieder auf. Hierdurch werden auch politische Versäumnisse thematisch, die für die politischen Kräfte des bundesdeutschen Establishments: Frei-, Christ- und Sozialdemokraten, bereits spürbare Stimmenverluste mit sich gebracht haben. Der Verdacht liegt nahe, dass der gesellschaftspolitische Nährboden für die bereits neu entstandenen grünen, linken und rechten Alternativen oder möglicherweise neu entstehende durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgetrocknet werden soll.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Gemeinnützige Körperschaften, Organisationen oder Vereine genießen steuerpolitische Vorteile bis hin zur Befreiung von Steuerpflichten. Nach der Abgabenordnung (AO) sind gemeinwohlorientierte Zwecke und Tätigkeiten gemeinnützig, die das Gemeinwohl  auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördern, so der Kunst und Wissenschaft, der Erziehung und Schulbildung, der Kinder- und Familienfürsorge, der Gesundheitspflege und des Körpersports, des Natur- und Tierschutzes, aber auch der Völkerverständigung und der Zusammenarbeit mit sich entwickelnden Ländern sowie der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Vertriebene  und Geflüchtete.  Die steuerlichen Vergünstigungen können jedoch bei als zweckentfremdend gewerteten Tätigkeiten von den Finanzämtern entzogen werden. Hier bestehen erhebliche Interpretations- und Entscheidungsspielräume, die zu Ungunsten neuer und kritischer Akteure ausgelegt werden können. Willkür wird Tür und Tor geöffnet.

Revision des Gemeinnützigkeitsrechts

Schon im Steuergesetz 2013 wollte die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass in einem Verfassungsschutzbericht genannte Organisationen mit Verdacht auf Extremismus die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann. Dies sogar ohne Prüfung! Gegen diese Verfassungsschutz-Klausel demonstrierten seinerzeit 36 NGOs und zahlreiche andere Organisationen. Die Klausel wurde zwar fallen gelassen, doch können als linksextrem eingestufte Organisationen ihren Status nach wie vor verlieren.  Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.2.2019 geht einen Schritt weiter, indem es kurzerhand erklärt, dass die Verfolgung politischer Zwecke im Steuerrecht nicht gemeinnützig sei. Nach dem aktuellen Entwurf des Finanzministeriums werden Vereine zwar steuerlich begünstigt, “wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit politischen Mitteln begleitet wird”. Die Absicht, politische Parteien oder die staatliche Willensbildung zu beeinflussen, müsse dabei jedoch “weit in den Hintergrund” treten. Der damit angekündigte Verlust der Gemeinnützigkeit bei politischer Willensbildung, die von den Parteien nicht oder unzureichend, etwa in umwelt-, sozial- und friedenspolitischen Problemfeldern, geleistet wird, droht die vorwiegend ehrenamtlich geleistete Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und deren politisches Engagement stark einzuschränken.

Finanz- und steuerpolitische Angriffe auf die ZivilgesellschaftAberkennung wegen politischer Willensbildung: Attac und Campact

Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss vielfach mit den jeweiligen Finanzämtern gerungen werden, die durchaus unterschiedlich entscheiden. Hatte das Finanzgericht Kassel die Bedeutung der Volksbildung und des demokratischen Staatswesens noch weit gefasst, stellte der Bundesfinanzhof fest, dass die Einflussnahme auf politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen wie der Finanztransaktionssteuer keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt. Dagegen wandte der DGB ein, dass bei Finanz- und steuerpolitische Angriffe auf die Zivilgesellschaftdieser Forderung weder auf eine „spezielle parteipolitische Präferenz“ noch auf einen Mangel an „geistiger Offenheit“ geschlossen werden könne. Und wie das globalisierungskritische Netzwerk Attac ermuntert auch Campact Menschen dazu, sich in die politischen Debatten einzumischen – zwar unabhängig und überparteilich, aber nicht politisch neutral in dem Sinne, dass eine andere Welt als die herrschende möglich ist. Da die  Vermittlung demokratischer Orientierungen, etwa für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung, die eine gerechte Verteilung des gesellschaftlich erzeugten Reichtums einschließt, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht mehr mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar sein soll, hat das Finanzamt Berlin nun analog zu Attac auch die Gemeinnützigkeit von Campact aberkannt.

Finanz- und steuerpolitische Angriffe auf die ZivilgesellschaftAberkennung im Zwielicht willkürlicher Vermutungen

Das Finanzamt des Landes Berlin hat am 4. November 2019 der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe und zukünftig weitere steuerliche Belastungen – eine existenzielle Bedrohung der VVN-BdA. Dagegen hat das Finanzamt Oberhausen-Süd der entsprechenden Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit gewährt. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er bezieht sich darauf, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Der „volle Beweis des Gegenteils“, so das Berliner Finanzamt, sei nicht erbracht. Tatsächlich klärt die VVN-BdA über nationalsozialistische Verbrechen in Gedenkstätten und Zeitzeugenarbeit auf, informiert über aktuelle neofaschistische Umtriebe und ihre unzureichend geleistete staatliche Aufdeckung. So setzt sich die sprichwörtliche Blindheit des rechten Auges noch immer in der bevorzugten Verfolgung und Benachteiligung linker Aktivitäten fort.

Das erweiterte Kampffeld Zivilgesellschaft

Angesichts der hier zutage tretenden Kontinuität einer rechtslastig geprägten deutschen Geschichte vom wilhelminischen  Obrigkeitsstaat über den nationalsozialistischen Radikalfaschismus bis hin zu wieder auflebenden braunen Tendenzen gilt es, deren noch immer fruchtbaren Nährboden zu thematisieren und fortschreitend zu bewältigen: die sich ausbreitenden Bereiche von Armut, prekärer Beschäftigung und wachsender Unsicherheit  bei einer obszönen Akkumulation von Reichtümern bei nur wenigen. Da diese zunehmend über transnationale Wettbewerbs-, soziale Dumping- und maßlose Wachstumsstrategien dominanter Großkonzerne erfolgt, gilt es  die physischen Grundlagen unseres Überlebens gegenüber einem schrankenlosen Verbrauch aller natürlichen Ressourcen bis zum Klimakollaps zu bewahren. Und es gilt, gegenüber den hiermit verstärkt einhergehenden Rüstungsbestrebungen gepaart mit  imperialen Ambitionen unsere friedlichen, demokratischen, sozialen und die Umwelt bewahrenden Verfassungsgrundsätze in Anschlag zu bringen. In diesem Sinne hatte der DGB bereits nach dem Attac-Urteil an das  Bundesfinanzministerium geschrieben, dass zivilgesellschaftlicher Protest unverzichtbarer Teil einer demokratischen Gesellschaft sei, zumal wir auch den Protesten und sozialen Bewegungen der Vergangenheit die wesentlichen Errungenschaften unserer modernen Demokratie verdanken: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen. „Deshalb lehnen wir jede Einschränkung des Gemeinnützigkeitsrechtes ab, die darauf hinausliefe nur noch dann gesichert als gemeinnützig anerkannt werden zu können, wenn das Engagement eines Vereins oder einer Organisation nicht über kleinräumiges ehrenamtliches oder karitatives Engagement hinausreicht.“

Deutschland braucht ein demokratisches Gemeinnützigkeitsrecht

Immer mehr Menschen engagieren sich heute politisch in zivilgesellschaftlichen Gruppen für Umwelt, Geflüchtete, sozialen Fortschritt und manch andere demokratische Anliegen. Dass diese in verstärktem Maße um die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit ringen müssen, die Lobby-Verbänden der Großwirtschaft wie der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ unbesehen gewährt wird, bezeichnet eine Schieflage. Was wir heute brauchen ist ein demokratisches Gemeinnützigkeitsgesetz analog zum Parteiengesetz: eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von eher kleineren  Spenden bis zu einigen tausend Euro für die breite Palette gemeinnütziger Zwecke einschließlich des demokratischen Engagements für friedens-, sozial- und umweltpolitische Zielsetzungen.         

Paul  am 12.12.2019

Paul Oehlke ist Sozialwissenschaftler. Er gehört der Kölner LINKEN sowie dem Beirat der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW an.

– Namentliche gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Kölner LINKEN oder der Redaktion wieder. –