Befürchtungen der LINKEN durch Innenministerium bestätigt: Ein Jahr vorläufige Haushaltsführung in 2015!

Den Kölner Ratsfraktionen wurde heute ein Schreiben des Innenministeriums des Landes NRW zugeleitet. In diesem Schreiben geht es darum, inwieweit die Genehmigung kommunaler Haushalte durch die Bezirksregierung vom Vorliegen des Jahresabschlusses des Vor-Vorjahres abhängt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 01.10.2015 hatte hier eine Neuregelung erfordert.

Laut Schreiben des Innenministeriums gilt für Kommunen mit einem genehmigungspflichtigen Haushalt weiterhin, dass der entsprechende Jahresabschluss vorzuliegen hat. Erst dann darf die Bezirksregierung den Haushalt genehmigen. Für den Kölner Haushalt bedeutet dies, dass der Doppelhaushalt 2016/17 erst mit Vorlage des Jahresabschlusses 2014 genehmigungsfähig ist. Dieser wird aber frühestens im Dezember 2016 durch den Kölner Rat beschlossen.

Jörg Detjen, Sprecher der Fraktion DIE LINKE, dazu:
„Das Innenministerium bestätigt, wovor wir seit Wochen warnen: Die Bezirksregierung kann den Doppelhaushalt erst Ende Dezember genehmigen. Das bedeutet ein Jahr vorläufige Haushaltsführung!“

Jörg Detjen weiter:
„Der Doppelhaushalt bedeutet ein Jahr Stillstand in Köln. Beschlüsse, für die Geld benötigt wird, können nicht umgesetzt werden. Kulturelle und andere Projekte werden nicht stattfinden.“

Kontakt:
Jörg Detjen, Tel. 0160/845 9028 oder 0221/923 5000