Bezirksvertretung beschließt Enteignungsverfahren

BV beschließt Enteignungsverfahren für BaulückeIm Streit um die Baulücke Richard-Wagner-Straße 6 stimmte die Bezirksvertretung einstimmig dem linken Antrag zu, wonach die Stadt Köln ein Enteignungsverfahren nach § 85 Baugesetzbuch (BauGB) prüfen und einleiten solle. Hintergrund ist die hartnäckige Weigerung des Eigentümers seinen Verpflichtungen nachzukommen und das Grundstück gemäß gültiger Rechtslage zu bebauen. Stattdessen liefert er sich einen jahrelangen erbitterten Rechtsstreit mit der Stadt Köln und wurde wiederholt zu horrenden Geldstrafen verurteilt.

Enteignungsverfahren letzte Möglichkeit

Angesichts der katastrophalen Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt und der renitent-verfahrenen Gemengelage sind wir nunmehr mit unserer Geduld am Ende. Der Fraktionsvorsitzende Michael Scheffer erklärte in der Sitzung dazu: „Die Enteignung ist ein scharfes Schwert, mit dem man nicht leichtfertig herumfuchtelt. Diese Maßnahme kann niemals erste Wahl sein. Sie stellt vielmehr die letzte Möglichkeit dar, die bestehende Problematik überhaupt noch zu lösen. Diese Baulücke schmerzt – sie ist eine Verhöhnung all der vielen Menschen, die dort täglich vorbei kommen und dringend Wohnraum suchen. Die Angst um ihre Wohnung haben oder gerade die nächste Mieterhöhung verkraften müssen.“

Eigentum verpflichtet

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Manfred Müller ergänzte: „Angesichts der rasanten Mietpreissteigerungen im Bereich der Innenstadt brauchen wir dort dringend bezahlbaren Wohnraum. Auf die Selbstdarstellungsgelüste eines Stuttgarter Millionärs darf nicht weiter Rücksicht genommen werden. Rechtsbruch kann nicht länger hingenommen werden Auch das Grundgesetz ist hier unmissverständlich: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Michael Scheffer und Manfred Müller

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