Nein zum neuen NRW-Versammlungsgesetz!

Im Windschatten der Corona-Pandemie will die Landesregierung ein neues NRW-Versammlungsgesetz schaffen. Etwa 100 Seiten umfasst der gerade erst veröffentlichte Gesetzesentwurf, mit dem die Versammlungsfreiheit massiv beschränkt werden soll. Ein Vorhaben, mit dem CDU und FDP hoffentlich scheitern. DIE LINKE. Köln ruft dazu auf, sich am Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz zu beteiligen: Samstag, 30.1., 13 Uhr, Rudolfplatz

Polizeiaufmarsch„In den geplanten Entwürfen stecken viele Details, die darauf abzielen, in Zukunft Versammlungen zu verunmöglichen als ein ganz wesentliches Grundrecht zu beschneiden. So ist beispielsweise geplant, dass die Namen der Versammlungsleiter*innen bei einem Aufruf bekannt werden sollen. Dies bedeutet bei antifaschistischen Protesten, für diese Personen, deren Namen veröffentlicht werden, eine konkrete Gefahr von Angriffen durch Nazis. Zudem soll es legalisiert polizeiliche Kontrollstellen geben, und die Polizei das Recht bekommen Demos abzufilmen. Ebenso kann zum Beispiel ein Aufruf zur Blockade eines Naziaufmarsch mit bis zu zwei Jahre Knast bestraft werden können. Dieses Gesetzt dient dazu das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv auszuhöhlen oder es wird sogar ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Ich möchte daher, dass von der kritischen Öffentlichkeit der Blick auf die geplanten Verschärfungen in NRW gerichtet wird und es hier ein klares NEIN gegen diese geplante Aushöhlung des eines der wesentlichsten Grundrechte im Zuge der Corona-Pandemie erfolgt.” So eine kritische Einschätzungg, die im Thomé Newsletter vom 24.01.2021 veröffentlicht wurde.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge kommt zu dem Fazit:Der Gesetzesentwurf ist offenbar von dem Ziel getragen, Versammlungen einzuschränken. Die in diesem Beitrag aufgeführten Regelungen sind nur ein Ausschnitt. Im Detail finden sich weitere problematische Punkte. Der Staat täte besser daran, die Wahrnehmung von Grundrechten zu fördern und es Menschen so einfach wie möglich zu machen, sich zu versammeln. Denn die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Sie ermöglicht es, unmittelbaren Protest auf die Straße zu tragen. Vielleicht spekuliert die Landesregierung auch darauf, dass sich die Empörung in Grenzen halten wird, weil Versammlungen in einer Pandemie nicht einfach möglich sind. Diesen Gefallen sollte man ihr nicht tun. Denn es wird eine Zeit kommen, da wird es wieder möglich sein, mit vielen Menschen gemeinsam zu demonstrieren. Dieser Gesetzesentwurf will dies erschweren – das sollten wir nicht zulassen.”

Eine umfangreiche rechtliche Bewertung findet sich auf seiner Webseite:

https://www.prigge-recht.de/nrw-landesregierung-will-versammlungsfreiheit-massiv-beschraenken/#Militanzverbot

Bei der Eil-Kundgebung am 30. Januar 2021 um 13 Uhr auf dem Kölner Rudolfplatz ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes Pflicht, die Mindestabstände sind unbedingt einzuhalten. Die Kundgebungsteilnehmer*innen sollen die Kundgebungsflächen bitte höchstens zu zweit betreten oder verlassen.