Gehwegbreite und Gastronomie

Über die Gehwegbreite an der Aachener StrasseNachdem der Radverkehr zwischen Brabanter und Brüsseler Straße vor wenigen Wochen auf die Straße verlegt wurde, gibt es in der Innenstadt einen handfesten Streit über die Neuaufteilung des öffentlichen Raums an dieser prominenten und hochverdichteten Stelle. Infolge des längst überfälligen Rückbaus des Fahrradweges, sollten die neu gewonnenen zwei Meter eigentlich dem Fußverkehr zugeschlagen werden. Mal wieder geht es um grundsätzliche Weichenstellungen den urbanen Raum betreffend – Begehbarkeiten vs. Begehrlichkeiten.

Nach heftiger Intervention der ansässigen Gastronomen, die ihrerseits jetzt noch mehr Außenfläche beanspruchten, folgten Aktuelle Stunde in der BV Innenstadt, Ortstermin und Sondersitzung. In diese hat DIE LINKE gemeinsam mit dem Vertreter der Klimafreunde einen Antrag eingebracht, der im wahrsten Sinne des Wortes einen für alle gangbaren Kompromiss darstellt: Den Empfehlungen zu Barrierefreiheit, der Straßenverkehrsordnung und dem Fußverkehrsbeauftragten folgend, solle ein fassadenseitiger Gehweg von mindestens 3,3 Meter Breite eingerichtet werden. Anschließend ist Außengastronomie in einer Breite von 2,5 Meter zu genehmigen, immerhin ein halber Meter mehr, als bislang. Somit verbleibt ein weiterer halber Meter, der zukünftig als Sicherheitsabstand zur Liefer- und Ladezone an der Straße einzurichten – und einzuhalten – ist.

Gastronomie und GehwegbreiteObwohl demnach alle Beteiligten etwas hinzugewonnen hätten, machten einige Gastronomen keinen Hehl aus ihrer Ablehnung der Neuaufteilung, fühlten sich nachgerade benachteiligt, behaupten gar, dass bis zu 500 Arbeitsplätze (!) gefährdet seien. Sicherlich erhofft sich der eine oder andere konkrete Umsatzsteigerungen durch die weitere Aufstellung von Tischreihen, aber das kann nicht das primäre Ziel von Politik sein. Vielmehr sind die unterschiedlichen Belange, die den öffentlichen Raum betreffen, abzuwägen und in ein vernünftiges und vertretbares Verhältnis zu setzen. Dies ist in diesem Falle nur zum Teil gelungen, da die Mehrheit der BV einem Antrag von Grünen und SPD gefolgt sind, der die Ausweitung der Gastronomiezone auf zukünftig 2,8 Meter vorsieht.

Um für die Zukunft vernünftigeren Beschlüssen im wahrsten Sinne des Wortes den Weg zu bereiten, haben wir einen umfangreichen Fragenkatalog erstellt. Demnach solle die Stadt darlegen, welche grundsätzlichen politischen und planerischen Spielräume die gesetzlichen Auflagen und Regelwerke erlauben und welche Rahmenbedingungen und Abmessungen verbindlich sind. Warum werden die „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ oder die „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ nicht konsequent zur Anwendung gebracht, sondern – siehe oben – bei Bedarf immer noch kommerziellen Interessen geopfert? Eine Beantwortung steht aus, wir werden darüber berichten.

DIE LINKE. in der BV Innenstadt