Das Jahr 2023 in der BV Innenstadt…

Auf der jüngsten Sitzung des Ortsverbandes wurde Rückschau gehalten und über einige der gewichtigen Themen des vergangenen Jahres referiert. Nicht weniger als 101 Verwaltungsvorlagen wurden in acht Sitzungen vorgelegt und abgearbeitet. Hinzu kamen 22 Bürgereingaben sowie genauso viele Anträge, die DIE LINKE – zumeist gemeinsam mit anderen Fraktionen – gestellt hat. Alle wurden mehrheitlich beschlossen und finden sich in  chronologischer Übersicht unter folgendem Link: BV1-Anträge 2023

Im Großen und Ganzen setzt sich hier die fortschrittliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit insbesondere mit den Grünen, den Klimafreunden und Die PARTEI fort, die in den vergangenen zehn Jahren immer wieder progressive Impulse in die Gesamtstadt ausgesendet hat. Sei es nun hinsichtlich der wiederkehrenden Debatten zu den Karnevals-Exzessen, der Notwendigkeit weiterer Erhaltungssatzungen, der Diskussion um das Laurenz-Carree oder dem Schutz unserer Park- und Grünanlagen vor ausufernden Nutzungen und Überspielungen.

Herauszuheben ist sicherlich die Sondersitzung am 30. März: Nie zuvor und nie mehr wieder kamen so viele interessierte Bürger*innen zu einer BV-Sitzung, der Ratssaal war bis auf den letzten Platz belegt. Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig, dass zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs die Statue „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ auf der Hohenzollernbrücke aufgestellt werden darf. Seit 2018Jahren wurde dieses Kunstwerk immer wieder in den Schatten des Reiterstandbildes von Kaiser Wilhelm II gestellt, um regelmäßig von den Ordnungsbehörden wieder abgeräumt zu werden. Insbesondere die Initiative „Völkermord erinnern“ hat seitdem nicht nachgelassen, in Politik und Gesellschaft für ein ehrendes Gedenken an die Opfer zu wirken.

Das Rathaus von Köln

Verkehrspolitisch konnten zahlreiche Weichen gestellt werden, es gab aber auch Rückschritte. Aus formalen Gründen wurde beispielsweise der Verkehrsversuch zur autofreien Deutzer Freiheit im Sommer gerichtlich gekippt. Die engen Grenzen des Straßenverkehrsrechts erlauben es derzeit nicht, Straßen zwecks Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu sperren, hier sind andere Lösungswege zu finden. Auch wie es am Brüsseler Platz weitergeht, bleibt bisweilen unklar. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat klipp und klar festgestellt, dass die Maßnahmen der Stadt Köln zur Beruhigung der Situation „evident unzureichend“ sind. Da die Stadt Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, werden weitere Jahre vergehen, bis das Bundesverwaltungsgericht final entscheidet.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat hingegen im Dezember der Klage stattgegeben, wonach die BV Innenstadt befugt sei, den kl. Offenbachplatz in Dirk-Bach-Platz umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte der Bezirksvertretung vorab die Kompetenz zur Umbenennung abgesprochen, wogegen der Bezirksbürgermeister erfolgreich geklagt hatte. Allerdings steht auch hier eine mögliche Revision an, weshalb der neuerlich Gang zum OVG in Münster wahrscheinlich ist. So ist zu bilanzieren, dass immer mehr Mehrheitsentscheidungen auf juristischem Wege verhindert oder verzögert werden; da geht es auf der Ebene der bezirklichen Kommunalpolitik nicht viel anders zu, als bei den großen Entscheidern in Berlin.

Michael Scheffer/BV1