Projekt "Für soziale Gerechtigkeit: Jetzt aufstehen gegen Hartz IV!

An alle Erwerbslose, GenossInnen,
SympathisantInnen und Interessierte!

 Am 30.7.2009 hat zum ersten mal das Erwerbslosenfrühstück der Linken in den Räumlichkeiten der Freidenker e.V. Bayenstr. 11 in der Kölner Südstadt stattgefunden.

Dieses findet nun regelmäßig jeden Donnerstag von 11:00 – 13:00 statt.

Für einen kleinen Unkostenbeitrag von 1,50 € kann man am Frühstück teilnehmen. Anschließend besteht noch die Möglichkeit von 13:00 - 15:00 Uhr geistige Nahrung aufzunehmen.

Wir stellen Themen vor, die für Erwerbslose von nutzen sein können und die sich kritisch mit den sozialen Begebenheiten in Deutschland auseinandersetzen.

Vorschläge werden gerne entgegengenommen.

Bis bald! Wir freuen uns auf euch!

Erste Regionalkonferenz der LAG „Weg mit Hartz IV“ in Köln

Am Samstag dem 15.August trafen sich im Parteibüro der LINKEN.Köln Vertreter einiger Kreisverbände im Regierungsbezirk Köln zur ersten Regionalkonferenz der LAG „Weg mit Hartz IV“. Mit in der Runde der Diskutanten war auch unser Bundestagskandidat  Matthias W. Birkwald.
Mit den GenossInnen Elisabeth Sachse, Manfred Müller und Richard Klein aus der Projektgruppe „Aufstehen gegen Hartz IV“ diskutierten die Teilnehmer die aktuelle Situation im Kampf gegen die unmenschlichen Hartz Gesetze. Dabei berichteten die Gäste von den Zuständen, die in ihren ArGen herrschen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass sich die Partei Die LINKE dieser Missstände auch in Zukunft weiter annehmen muss. Der Kampf gegen Hartz IV muss weiter ein zentrales Thema in unserer noch jungen Partei bleiben.
Gemeinsam wurde dann erörtert, wie wir hier im Regierungsbezirk Köln den Widerstand gegen das Hartz-System koordinieren können. Sowohl auf der politischen Ebene als auch durch Aktionen vor und in den ArGen wollen wir uns für die Betroffenen aktiv einsetzen. Auch auf die unerträgliche Situation der Menschen, die unter Androhung von Sanktionen in Ein-Euro-Jobs gepresst werden, soll in Zukunft immer wieder im Zentrum unserer Aktivitäten stehen.
Als Ergebnisse diese Treffens sind festzuhalten, dass wir ein Netzwerk von Beratungsstellen und Beistandsdiensten in der Region aufbauen werden. Dazu werden wir für interessierte GenossInnen in den Räumen des Parteibüros SGB II Schulungen anbieten. Des weiteren werden die von den einzelnen Teilnehmer erstellten Flugblätter, Infoflyer und Broschüren den jeweils anderen Gruppen zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer an der Konferenz tragen sich in die Kölner Projektgruppenliste ein, um so zeitnah aktuelle Informationen zu erhalten.
Der Abend endete dann in einer gemütlichen Südstadtkneipe. Dabei lernten sich alle Teilnehmer bei einem kühlen Kölsch auch persönlich kennen.

Richard Klein, Projektgruppe „Aufstehen gegen Hartz IV“

Die Grünen, die Armutsindustrie und die Ein-Euro-Jobs

Unlängst war in einem öffentlich-rechtlichen Medium in einer Reportage zu erfahren, daß die Hartz-Gesetze, insbesondere die sogenannten Ein-Euro-Jobs, dazu dienen, den Billiglohn in der Wirtschaftsweltmacht Bundesrepublik Deutschland zu etablieren. Abgesehen davon, daß Qualitätsarbeit, wie sie z.B. ein Unternehmen wie Porsche liefert, übertariflich und mit jährlichen Bonuszahlungen bezahlt wird und mit den geforderten Billiglöhnen nicht zu bekommen wäre, erkennen viele ausgemachte Unternehmen, daß der niedrige Lohn in anderen Ländern keine Gewinngarantie liefert, denn es fehlen dort notwendige Infrastrukturen wie Autobahnen oder Schienennetze, genügend gut ausgebildete Facharbeiter oder auch die Gewähr, daß die Löhne ausreichend lange so niedrig bleiben, bis die Investitionen amortisiert sind, und sie kehren deswegen zurück.
Wenn man in den Blick nimmt, daß zumindest im letzten Jahr noch die BRD Exportweltmeister war und die Einkünfte aus Gewinnen und Vermögen stetig gestiegen sind, stellt sich hier die Frage nach der Notwendigkeit des Billiglohnes, oder noch direkter:
Was ist der eigentliche Zweck dieses Instrumentes des „Dienens unter Zwang“, was der Ein-Euro-Job eigentlich ist.
Produktivitätssteigerung und Erhöhung der Wochenarbeitszeit führten kontinuierlich zu Arbeitsplatzabbau, das Vermögen diese Land wird von immer weniger Menschen erarbeitet, und da sich mit sozialen Arbeiten im weitesten Sinne keine Gewinne erwirtschaften lassen, außer sie werden von Versicherungen bezahlt, müssen diese Arbeiten im wahrsten Sinne des Wortes privatisiert werden:
Eltern haben für die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder zu bezahlen, Studenten für ihr Studium, die Alten ihre Pflege, und wenn sie das nicht selber können, ihre Kinder.
Diejenigen, die keine Arbeitsplätze mehr einnehmen können, weil es diese nicht mehr gibt, müssen zunächst ihre Vermögen aufbrauchen, um dann, weil sie jetzt erst arm genug sind, im Arbeitslosengeld II ihren neuen gesellschaftlichen Wert entdecken zu können: diese viele soziale Arbeit dürfen sie jetzt „freiwillig“ und „zusätzlich“ leisten. Und da sie bei dieser Arbeit, die sie meistens nicht erlernt haben, auch noch betreut werden müssen, kümmern sich sogenannte Maßnahmeträger um die Ein-Euro-Jobber (und werden dafür natürlich bezahlt).
Unlängst passierte es in Köln, dass Herr Müller-Starmann, der Geschäftsführer der ArGe, erklärte, dass keine Ein-Euro-Jobs mehr bezahlt werden können. Allerdings erklärte er nicht, wie das passieren konnte. Aber manche Maßnahmeträger beschwerten sich direkt, die Anzahl der Stellen in ihren Betrieben war geschrumpft (obwohl man diese Arbeitsgelegenheiten nicht Stellen nennen darf, und ganz eigentlich dürfen damit auch keine ökonomischen Werte erwirtschaftet werden).
Zuletzt jedoch fassten sich die Grünen in Köln ein Herz, da sich einer der kleineren Maßnahmeträger wohl sehr laut beschwerte darüber, dass ihm Zahlungsunfähigkeit drohe, eine offene Anfrage an Herrn Müller-Starmann zu stellen. Hier fragt man sich doch: Was muss denn da mit Ein-Euro-Jobs bezahlt werden, bei zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit? Und die Grünen sorgen sich darüber, ob die ArGe vielleicht überlastet sein könnte, weil „Integrationsstellen“ nach § 16 e SGB II nicht eingerichtet würden.
Hallo, ihr Grünen, wir haben ganz viele Menschen in unserer Beratung, die unter der überforderte Arge leiden: die monatelang darauf warten müssen, um ihre Anträge abgeben zu können, deren Unterlagen verschwinden, deren Widersprüche nicht bearbeitet werden, die telefonisch niemanden erreichen können, etc...
Hier unsere offene Anfrage an die Grünen: Habt ihr vielleicht Sorgen, daß ihr die versprochenen 1 Million Arbeitsplätze jetzt doch nicht mehr schaffen könnt?

Erfahrungsbericht: Umgang mit osteuropäischen EU-Bürgern in der ARGE Köln

Am 17.07.2009 um 10:30 Uhr begleiteten Cindy Kolter, MdB-Kandidatin der LINKEN., und Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN. Köln, zwei polnische Frauen zur ARGE Porz.  Bei den beiden Polinnen handelt es sich um Mutter und Tochter, die von Marienheide nach Köln gezogen sind. Obwohl ihr Alg2-Antrag in Marienheide bewilligt worden war, mussten sie  in Köln einen ALg2-Neuantrag stellen.

Dabei zweifelt die ARGE Porz die Entscheidung der ehemals zuständigen Behörde in Marienheide an. Herr Roth, der Standortleiter der ARGE Porz, der nach eigener Aussage nicht mit dem Fall im Einzelnen vertraut war, sagte: "Wir sind der Meinung, die Familie hat in Marienheide die Sozialleistungen zu Unrecht bezogen!" Weder gab er dazu eine Begründung ab, noch benannte er die genaue Rechtsgrundlage für eine mögliche Ablehnung des Antrags, welche er aber prognostizierte.

Anfang Juni 2009 informierte die polnische Mutter die Behörde in Marienheide darüber, dass sie mit ihrer Familie nach Köln umziehen müsste, um ihre Arbeit nicht zu verlieren, und bat um die Ausstellung einer Notwendigkeitsbescheidung für diesen Umzug. Marienheide verwies die Frau an die ARGE Porz, welche zuständig wäre. In Porz schickte man sie wieder zurück nach Marienheide. Nach einigen Malen hin und her zwischen Marienheide und Porz fand sie Unterstützung im Bekanntenkreis, die ihr half, die nötigen Unterlagen zu besorgen.

Als sie diese nun in Porz abgeben wollte, begegnete sie dort Cindy Kolter, Elisabeth Sachse und Richard Klein, Bezirkskoordinator für die LAG Weg mit Hartz-IV der LINKEN. NRW. Diese leisteten Beistand bei ihrem Versuch, die Unterlagen abzugeben. Nur durch die fachkundige Begleitung gelang es der polnischen Familie, ein Schreiben zu erhalten, in dem sich die ARGE Porz für nicht zuständig erklärte. Mit diesem Schreiben gelang es Mutter und Tochter, bei der ARGE in Marienheide eine Erlaubnis für den Umzug zu erwirken. Die Arbeit hatte die Frau inzwischen verloren, weil sie nicht rechtzeitig für ihren Arbeitgeber umziehen konnte.

An besagtem 17.07.2009 begleiteten Cindy Kolter und Elisabeth Sachse die beiden Frauen erneut in die ARGE Porz. Diesmal ging es um den Alg2-Neuantrag für die Tochter, die zur Hausgemeinschaft zählt. Beim ersten Versuch, den Antrag auf Alg2 zu stellen, war die Tochter, als "nicht-antragsberechtigt" und ohne einen schriftlichen Nachweis weggeschickt worden.

Nach Drängen der Mutter sollte die Tochter diesmal die Möglichkeit zur Vorsprache bezüglich ihres Alg2-Neuantrages im Orientierungs-Service erhalten. Frau Kolter und Frau Sachse begleiteten Mutter und Tochter. Der zuständige Persönliche Ansprechpartner (PAP)  verhinderte die Vorsprache zunächst dadurch, dass er nur die beiden polnischen Frauen in sein Büro hinein lassen wollte, Frau Kolter und Frau Sachse, die Beistände nach § 13 SGB X, jedoch des Büros verwies. Er hätte die Anweisung, nur einen Begleiter pro Betroffenen zuzulassen. Auch nach Aufklärung über die aktuelle Rechtsprechung, die mindestens drei Beistände zulässt, lehnte er die Beistände weiter ab.

Nach der mündlichen Beschwerde bei seiner Teamleiterin , verwies diese die Gruppe an ihren Vorgesetzten, den stellvertretenden Standortleiter. Er hätte ihr die Weisung gegeben, dass nur ein Beistand zur Begleitung zugelassen sei. Auf Nachfrage nach dieser Beistands-Regelung rief dieser wiederum seinen Vorgesetzten Herrn Roth, welcher daraufhin vorgab, auf Anweisung von Herrn Müller-Starmann, dem  Geschäftsführer der ARGE Köln, zu handeln.

"Wir dürfen nur einen Beistand nach § 13 SGB X zulassen. Diese Anweisung haben wir  von der Geschäftsleitung der ARGE Köln erhalten!", klärte Herr Roth mündlich auf. Nach der Bitte, den Inhalt dieser Anweisung schriftlich zu bestätigen, bat Herr Roth um die Möglichkeit der Rücksprache mit der Geschäftsleitung der ARGE Köln.

Während der Beratung der Standortleitung der ARGE Porz mit der Geschaftsführung der ARGE Köln, die nicht in Anwesenheit der Betroffenen und der Beistände stattfand, beschloss Frau Sachse, die Tochter bei ihrer erneuten Vorsprache bei dem PAP zu begleiten, da es inzwischen 11:30 Uhr war und die Vorsprache im Orientierungs-Service noch nicht hatte erfolgen können. Sie betraten das Büro des PAPs. Dieser verhinderte erneut die Vorsprache der jungen Polin. Diesmal verlangte er ohne rechtliche Grundlage die Vorlage eines Personalausweises von Frau Sachse.

Wieder sprachen Frau Kolter und Frau Sache bei der Teamleitung vor. Diesmal, um eine Beschwerde über den PAP zur Niederschrift zu geben. Sie verweigerte diese zunächst entschieden mit der Begründung: "Jeder, der in einer Behörde vorspricht, muss sich ausweisen." Als Quelle für diese Regelung legte sie einen Auszug von wikipedia.de vor. Nach dem Hinweis darauf, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde Teil ihrer Arbeitsanweisung sei, zog sie ihre Weigerung zurück und verwies auf terminliche Engpässe, sodass diese Niederschrift erst nach Terminabsprache erfolgen könne.

In der Zwischenzeit - es war bereits 12:20 Uhr - gestattete Herr Roth die Vorsprache der vier Frauen bei Herrn Frangenberg. Endlich führte dieser ein fachgerechtes Erstgespräch durch und händigte der jungen Polin alle nötigen Unterlagen aus.

„§ 20 Absatz 3 des SGB X legt eindeutig fest, dass diesem Gesetz unterworfene Behörden die Entgegennahme von Anträgen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, nicht verweigern dürfen, auch wenn sie ihn für unzulässig oder unbegründet halten. Die ARGE Köln hat nach unserer Beobachtung, die wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs darstellt, zum wiederholten Male gegen diese Rechtsvorschrift verstoßen. Dieses Verhalten ist reine Willkür und nimmt jedem Betroffenen die Möglichkeit, sich dagegen auf rechtlichem Wege zur Wehr zu setzen. Das Schlimme hierbei ist, dass dieses Verhalten existenzzerstörende Wirkung in Form von Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit, Krankheit und Hunger für die Betroffenen haben kann. Neben den schon hinlänglich bekannten Schikanen durch Sanktionen und sonstige Formen von ablehnenden Bescheiden ist es die schärfste Form der Mißachtung des Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, so Elisabeth Sachse.

"Keiner der beteiligten Mitarbeiter hat sich nur eine Sekunde die Mühe gemacht, die Sachlage genau zu prüfen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt!", klagt Cindy Kolter an. "Hier in der ARGE Köln werden Anträge nach persönlichen Meinungen und sehr unflektierten Maßstäben meist mündlich beschieden. Wenn ich außerdem von einer Mitarbeiterin in der ARGE Porz höre, wie sie zynisch zur betroffenen polnischen Frau sagt: 'Wenn es dir in Deutschland nicht gefällt, dann geh doch wieder nach Polen!', dann kann ich die Umgangsweise mit Betroffenen in der ARGE, die ich in den letzten Wochen kennen gelernt habe, nur noch als  systematische Diskrimierung der Betroffenen durch VertreterInnen einer Kölner Behörde werten!"

Besuch in der U25-Hölle

Am Donnerstag, den 26.02.2009, besuchten wir, Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN. Köln, Cindy Kolter, Sprecherin der "Projektgruppe Hartz-IV" der LINKEN. Köln und Jochen Lubig, Sprecher des KEAs e. V., in der ARGE Mülheim, Genovevastrasse 26, die Abteilung U25 (für Menschen unter 25), um uns ein Bild davon zu machen, wie junge Betroffene in Notlagen unterstützt werden. Dabei gewannen wir einen erschütternden Eindruck: Statt Hilfe erfahren junge Menschen hier nur Ausreden, Demütigungen und werden oft lediglich hingehalten.

Diese Demütigungen äußern sich nicht nur in der Art und Weise, wie mit den jungen Menschen umgegangen wird, sondern auch in der räumlichen Gestaltung der Abteilung für unter 25-jährige Menschen. In der ersten Etage des Gebäudes befindet sich die "Eingangszone", welche aus einem Raum, der mit drei Sachbearbeitern besetzt ist, besteht. Eine Privatsphäre, die den Datenschutzrechten der Betroffenen Geltung verschafft, gibt es hier nicht. Der Geräuschpegel bei drei vorsprechenden „Parteien“ ist nicht unerheblich. Es ist kaum möglich, einen Vorgang in Ruhe zu besprechen – also keine Atmosphäre, um Aggressionen zu verhindern.

In der Wartezone, die aus allen Nähten platzte, warteten ca. 30 - 40 Personen, zum Teil sogar stehend. Wir zogen eine Wartemarke um 10:00 Uhr und erhielten die Nummer 371, womit noch mindestens 15 Personen vor uns warteten. Ein kurzer Blick in die Toilette zeigte, dass diese mit Schwarzlicht beleuchtet wurde, um zu verhindern, dass sich hier eine Spritze gesetzt werden kann, was im Umkehrschluss bedeutet: junge Menschen unter 25 Jahren sind automatisch Drogenkonsumenten. Eine Möglichkeit, einen Säugling zu wickeln, gab es hingegen nicht, obwohl viele der Besucher Säuglinge dabei hatten.

Wir kamen bald ins Gespräch mit einem jungen Mann, der einen Erstantrag stellen wollte. Er hätte schon vor einem Jahr versucht, einen Antrag zu stellen, was aber nicht gelang. Deswegen bat er uns, ihn zu unterstützen. Er war kurz nach uns an angekommen und hatte die Wartemarke Nr. 376. Die Anzeigetafel zeigte um 10:15 Uhr immer noch die Nummer 356 an. Um 12:05 Uhr war er endlich an der Reihe.

Er wurde von der Sachbearbeiterin am letzten der drei Schreibtische im Raum empfangen. Die Türen vom Büro standen offen, so dass jeder, der sich vor dem Raum aufhielt, mithören konnte. Teilweise war es im Büro so laut, dass sich die Betroffenen schreiend mit dem Sachbearbeiter unterhalten mussten, was den Wartenden in der Wartezone ermöglichte, auch an den Gesprächen der Anderen teil zu haben.

Der junge Mann erhielt eine Einladung zu einem Termin im Orientierungsservice der Abteilung U 25, welche sich in der Luxemburger Str. 121 befindet. Damit war der Fall für die Sachbearbeiterin erledigt. Als er nach einem Vorschuss fragte, da er mittellos sei, antwortete die Sachbearbeiterin, dass dies erst möglich sei, wenn er seinen Antrag vollständig abgegeben habe.

"Ich stehe hier auf dem Gang, höre die Sachbearbeiter mit ihren Kunden reden und alles, was sie sagen ist: 'Das geht nicht!'", so Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN. Köln.

Wenn ein Betroffener akut mittellos ist, was er durch einen aktuellen Kontoauszug nachweisen kann, hat er Anspruch darauf, einen Vorschuss zu beantragen, welcher ihm als Bargeld ausgezahlt werden muss, unabhängig davon, ob er Kunde der ARGE ist, der Antrag schon bearbeitet wurde und ob alle Unterlagen vorliegen oder nicht. Lebensmittelgutscheine dürfen nur in besonderen Fällen wie Drogenabhängigkeit oder unwirtschaftlichem Verhalten heraus gegeben werden.

Wir unterstützten den jungen Mann dadurch, dass wir die Sachbearbeiterin an die geltende Rechtslage erinnerten. Als nächstes wollte sie uns damit abwimmeln, dass sie behauptete, er könne erst im Orientierungsservice, den Vorschuss beantragen. Wir blieben jedoch hartnäckig. Mit Blick auf den Beistand der KEAs meinte die Sachbearbeiterin, dass wir einen Lebensmittelgutschein wohl nicht akzeptieren würden. [das macht deutlich, dass sie sehr wohl weiß, dass man LG nicht akzeptieren muss]  Dann wollte sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen. Als dieses zu Recht verweigert wurden, sagte sie, dass sie nicht befugt sei, eine Entscheidung zu treffen. Daraufhin baten wir darum, mit der Teamleiterin sprechen zu dürfen.

Diese erschien nach einiger Zeit, während wir auf dem Flur warten mussten, und das Spiel begann von vorn: erst: nein, dann: heute nicht, daraufhin: das Angebot eines Lebensmittelgutscheins, dann: Prüfung der Kontoauszüge der letzten drei Monate. All diese Angebote waren nicht akzeptabel und erst nach 20 Minuten Diskussion und weiteren 10 Minuten Wartens auf dem Flur war die Teamleiterin bereit, einen Termin für den Nachmittag um 14:00 Uhr zu vereinbaren, um einen Vorschuss als Barauszahlung zu gewähren. Um 14 Uhr wurden dann 30 Euro bewilligt. Nach Rechnung der ARGE reicht das für eine Woche Essen (Körperpflege, Fahrgeld z. B. zur ARGE Luxemburger Str. usw. sind da nicht drin). Dies entspricht der Regelung für Menschen, die mit Sanktionen belegt wurden. Aber hier musste dies ein Mensch akzeptieren, der lediglich in eine akute Notlage gekommen war.

Diese Prozedur hat der junge Mann in der nächsten Woche, wenn das Geld aufgebraucht ist, wieder vor sich. "Ich habe immer alles gemacht, was die von mir verlangt haben, und trotzdem helfen die mir nicht!", sagte der junge Mann verzweifelt.

"Jetzt stellen Sie sich vor, es wird noch mindestens sechs bis acht Wochen dauern, bis der Erstantrag des jungen Manns bearbeitet sein wird. Er muss bis dahin  noch mehrfach  diese Prozedur ertragen! Und er wird immer nur gerade soviel Vorschuss erhalten, dass er nicht verhungern wird!", sagt Jochen Lubig, Sprecher des KEAs e. V.

Kontakt: Cindy Kolter, cindy.kolter@die-linke.org, (01 73) 8 23 79 15

8. Februar 2009 Elisabeth Sachse, Sprecherin

Arge überweist zum wiederholten Male kein Geld an Empfänger von ALG II

Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN.Köln: "Es ist ein Skandal, dass aufgrund von Bearbeitungshemmnissen die Ärmsten unserer Gesellschaft auch noch hinter den ihnen zustehenden Zahlungen in solch zermürbender Art und Weise herlaufen müssen."
Es zeigte sich erneut, dass den Äußerungen in den Pressemitteilungen der ArGe Köln ein Höchstmaß an Skepsis entgegen zu bringen ist. Die LINKE.Köln fordert die ArGe Köln auf, genauere Angaben in ihren veröffentlichten Statistiken über die Zustände an den einzelnen Standorten zu machen.
In Mülheim hatten von 93 Menschen drei im zweiten, fünf im dritten und drei im vierten Monat oder sogar noch länger kein Geld erhalten. 36 Menschen mussten stundenlang warten, nur um Unterlagen abzugeben, obwohl im Eingangsbereich eine Empfangsstelle eingerichtet worden war und wahrscheinlich hier noch ca. hundert den insgesamt 350 (Anzahl der gezogenen Wartemarken bis 12:00 Uhr) hinzuzurechnen sind. Von den angesprochenen KundInnen wollten 22 ihren Erstantrag abgeben, jeweils zehn hatten Fragen zum Stand der Bearbeitung oder wollten einen Termin vereinbaren, bei den restlichen 62 verteilen sich die Belange auf nicht-übernommene Nebenkostenabrechnungen, zu wenig gezahltes Geld, Mietkosten, Eingliederungsvereinbarungen, Urlaubsanträge, etc.
Diese Erfassung war eine Aktion im Rahmen einer Zahltags-Aktion, organisiert unter Anderem durch die KEAs, (Kölner Erwerbslose in Aktion e.V.), die in besonders schwierigen Fällen die Kunden unterstützten, ihre Rechte durchzusetzen, und Mitgliedern der Projektgruppe Hartz IV der LINKEN.
Kontakt: Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN.Köln, elisabeth.sachse@die-linke.org, Tel.: 01 77/8 11 92 69

12. Januar 2009 Elisabeth Sachse, Sprecherin

Zu den nicht bearbeiteten Postvorgängen der ARGE Köln

Hierzu nimmt DIE LINKE Köln wie folgt Stellung:
Mitteilungen von Kunden über Miethöhe, Krankmeldungen, Lohnbescheinigungen, Umzug, Erreichbarkeit, Telefon, Krankenkassenzugehörigkeit usw. sind sehr wohl leistungsrelevant.
„Die Nichtbearbeitung von Mitteilungen kann im Einzelfall zu Kürzungen oder zur Einstellung von Zahlungen führen“, so Elisabeth Sachse, Sprecherin der LINKEN Köln.
„Anders lässt sich der Umstand nicht erklären, dass allein am Freitag, 02.01.2009, etwa 300 Menschen am Standort Süd der ARGE Köln im Laufe des Vormittags vorstellig wurden, um einen Vorschuss zu bekommen, da ihnen kein oder zu wenig Geld überwiesen worden war.“

Die Auskünfte der ARGE in ihren Statistiken sind zudem oftmals widersprüchlich. Die ARGE Köln meldet einen durchschnittlichen Bearbeitungsrückstand von 741 Postvorgängen für die sechs Standorte ohne den Standort Süd. Hieraus ergibt sich ein summierter Rückstand für diese sechs Standorte von 4.446. Zieht man diesen Wert von der Gesamtmenge in Höhe von 31.441 ab, verbleiben für den Standort Süd 26.995 nicht bearbeitete Postvorgänge.
Der Standort Süd der ARGE Köln hat jedoch für September nur 12.539 Rückstände gemeldet und für den Monat Oktober sogar einen Abbau dieser Rückstände um 1.374 auf 11.165 verkündet. Dieser Wert weicht deutlich vom Wert 26.995 nach unten ab. Die ARGE Köln ist verpflichtet, diesen Widerspruch aufzuklären und Schönfärberei zu unterlassen.
DIE LINKE Köln hält die geschilderten Umstände für skandalös und erwartet schnellstmöglich von der ARGE Köln Vorschläge, um eine Lösung herbeizuführen.
„Es ist völlig inakzeptabel, die internen Bearbeitungsschwierigkeiten der ARGE Köln auf dem Rücken der leistungsberechtigten Menschen abzuladen“, so Elisabeth Sachse. „Denn im Einzelfall führen nicht bearbeitete Postvorgänge dazu, dass Menschen Vorschüssein geringer Höhe oder sogar Lebensmittelgutscheine ausgehändigt bekommen, weswegen sie jede Woche erneut bei der ARGE vorstellig werden müssen.“