Projekt: "Öffentliche Daseinsvorsorge"

Projekt: Öffentliche Daseinsvorsorge

"Öffentlich investieren statt privatisieren!"

Unter dem Titel „Öffentlich investieren statt privatisieren!“ haben wir in den vergangenen 8 Monaten die Öffentlichkeit auf wichtige Forderungen unserer Partei aufmerksam gemacht. Im Vordergrund standen folgende Überlegungen:Erstens muss die Eigentumsfrage aufs Neue gestellt werden! Wichtige gesellschaftliche Bereiche öffentlicher Daseinsvorsorge wie Wohnen, Nah- und Fernverkehr, Energie, Bildung, Gesundheit uvm. dürfen nicht privatkapitalistisch angeboten werden. Unsere Forderung lautet daher: Privatisierung muss in diesen Bereichen verhindert werden. Und wo in der Vergangenheit privatisiert worden ist, gilt es diese rückgängig zu machen!Zweitens brauchen wir öffentliche Investitionen! Diese sind notwendig zur Deckung öffentlichen Bedarfs bei der Daseinsvorsorge und nutzen der Bevölkerung, stabilisieren die Binnennachfrage und schaffen dadurch auch mehr Beschäftigung. Öffentliche Investitionen stellen somit eine wichtige linke Alternative zur neoliberalen Privatisierung dar. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Bundespartei eine Dachkampagne gegen Privatisierung unter dem Namen „Öffentlich, weil‘s wichtig ist!“ ausgerufen hat.Diese Kampagne hat die Gelegenheit geboten, unser Profil als Partei zu schärfen, die sich für bürgernahe transparente öffentliche Daseinsvorsorge einsetzt und Versorgungssicherheit für alle gewährleistet. Mit der Frage des Eigentums können eine Debatte über längerfristige Alternativen zur kapitalistischen Wirtschaftsordnung anstoßen. Als Projektgruppe haben wir inhaltlich gearbeitet und Veranstaltungen und Aktionen organisiert. Wir haben uns an Gemeinschaftsprojekten mit der Ratsfraktion und anderen linken Organisationen beteiligt und die Impulse der bundesweiten Kampagne zum Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge aufgenommen. Bei unserer Arbeit hat natürlich die Öffentliche Daseinsvorsorge in Köln einen besonderen Stellenwert eingenommen. Aber auch wenn viele Kölner das vielleicht anders sehen: Es gibt noch mehr als Köln! Und deshalb haben wir uns auch mit europa- und bundespolitischen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt und die ökonomische Bedeutung öffentlichen Eigentums diskutiert.Dennoch: wir wollen Köln verändern! Unsere Ergebnisse werden wir in die Diskussion um das Kommunalwahlprogramm einfließen lassen, damit in Köln öffentlich bleibt und wird, was allen gehört!Eine Dokumentation zu unserer Projektarbeit und den Projektergebnissen findet ihr unten der angegebenen links weiter unten.

Workshop 1 zum Thema „Warum ist ‚öffentlich‘ wichtig?“

Workshop 2 zum Thema „Zukunftsprogramm für öff. Investitionen!“

Workshop 3 zum Thema „Öff. Rechtsformen und Betriebe in Köln“

Projekt: Öffentliche Daseinsvorsorge

Vergangene Veranstaltungen

Projektinfoveranstaltung zum Thema „Die neue Gemeindeordnung“, zusammen mit der Ratsfraktion am Mittwoch, 28. November 2007

Referenten: Wolfgang Uellenberg-van Dawen und Jörg Detjen.

Der Kölner DGB-Vorsitzende Wolfgang Uellenberg-van Dawen hat in der gut besuchten Veranstaltung die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Gemeindeordnung (GO) für die Kommunen klar dargestellt. Nach der Neuregelung darf die öffentliche Hand sich nur noch dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein „dringender öffentlicher Zweck“ dies erfordert und Private die Dienstleistung nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Bislang konnte sich die Kommune immer wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck überhaupt gegeben war.

Das kleine Wörtchen „dringend“ bedeutet eine sehr weit reichende Einschränkung für die öffentliche Hand als Anbieter qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Dienstleistungen. Es ist nämlich bislang völlig unklar, wann diese Dringlichkeit eines öffentlichen Zwecks gegeben ist. Private Anbieter werden wohl alles daran setzen, Gegenargument gegen einen dringenden öffentlichen Zweck zu finden, wenn sie lukrative Gewinnchancen wittern. Die Kommune wird also im Wettbewerb bewusst schlechter gestellt als Privatanbieter, die mit ihrem Angebot ohne jede Einschränkung auf den Markt treten dürfen. Beschäftigte und Nutzer sind gleichermaßen Verlierer der Neuregelung: Die Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft sind in der Regel schlechter als im öffentlichen Bereich und bei Privaten steht nicht die Versorgungssicherheit und die Qualität der Leistung, sondern die Maximierung der Gewinne im Vordergrund.

CDU und FDP begrüßen die Neuregelung und feiern sie mit dem Slogan „Privat geht vor Staat“ als großen Erfolg für die Förderung des Mittelstandes. Faktisch wird aber nicht der Mittelstand gefördert, denn die Kommune tritt nur in den allerwenigsten Fällen in Konkurrenz zu kleinen Handwerksbetrieben, vielmehr ist sie in Bereichen aktiv, in denen sich hauptsächlich große Konzerne tummeln: z. Bsp. Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Schulen etc. So dürften wohl eher die Großen von der Neuordnung profitieren, zu Lasten der Kommunen und der Öffentlichkeit. Wolfgang uellenberg-van Dawen hat das am Beispiel eines Krankenhauses deutlich gemacht: So haben Private in der Regel ein größeres Interesse an Krankenhäuser mit Spezialversorgung, wie z. Bsp. Herzkliniken, als ein kleinen Allgemeinkrankenhäusern, weil diese Spezialbereiche lukrativ sind. Private würden also der Kommune ein dringendes öffentliches Interesse in diesem lukrativen Bereich absprechen. Wenn sie sich damit durchsetzten, würden sich die Privaten die Rosinen aus dem Kuchen picken, die die Stadt bliebe auf den teuren Allgemeinkrankenhäusern sitzen.

In einigen Bereichen wurde zumindest ein „Bestandsschutz“ garantiert: So dürfen bestehende öffentliche Angebote in den Bereichen Wasser, ÖPNV, Energie und Telekom erhalten bleiben, ohne dass ein dringender öffentlicher Zweck nachgewiesen werden muss. Das gilt aber nur für den status-quo. Will die öffentliche Hand in diesem Bereich expandieren, beispielsweise ihr öffentliches Streckennetz ausbauen, so muss sie wieder ein dringendes öffentliches Interesse nachweisen. Soweit sich also die Kommunen überhaupt noch wirtschaftlich betätigen dürfen, wird ihnen die Möglichkeit zur Fortentwicklung stark beschnitten.

Nun wäre es grundsätzlich möglich, dass die Kommunen ihre wirtschaftlichen Betätigungen sämtlich wieder in die öffentlichen Ämter, die direkt bei der Kommune angesiedelt sind und nicht zum wirtschaftlichen Bereich gehören, zurückholten, aus denen sie sie vor Jahren herausgeholt haben, um im fortschreitend liberalisierten Markt besser konkurrieren zu können. Dann nämlich wären sie der Neuregelung der GO nicht unterworfen. Aber dafür bräuchte die Kommune Geld. Geld, das sie nicht hat, weil ihr durch die ständigen Steuersenkungen der Hahn immer weiter abgedreht wurde. Es bleibt der Kommune, will sie sich weiterhin wirtschaftlich betätigen, also nur der Weg, das dringende öffentliche Interesse in jedem Einzelfall nachzuweisen. Fürwahr keine erfreulichen Zukunftsaussichten für die kommunale Daseinsvorsorge, eine Erkenntnis die von allen Diskussionsteilnehmern so geteilt wurde.

Astrid Kraus

Der Vorsitzende der Ratsfraktion der LINKEN. Köln, Jörg Detjen, ist dann auf die weiteren Neuerungen der GO eingegangen. Die neue GO stärkt die Rechte von Gruppen und Einzelmitgliedern im Rat, die keine Fraktionsstärke haben, was nicht nur der FDP nutzt, die häufig in Kommunen keine Fraktionsstärke erreicht, sondern auch der LINKEN. nutzen kann. Die Fraktionsstärke selbst wird abgesenkt auf zwei Personen im Gemeinderat und auf drei Personen im Stadtrat und Kreistag.

Deutlich kritischer beurteilt Jörg Detjen die Neuregelungen, die mit Wahl und Amtsmacht der Bürgermeister zusammen hängen. So entfällt nach der neuen GO die Stichwahl des Bürgermeisters. Das bedeutet, dass bereit die Nominierung und Wahl von Kandidaten im ersten Wahlgang auch unter wahlstrategischen Aspekten erfolgen muss, da sich der beste Kandidat sofort mit einfacher Mehrheit durchsetzt. Die Wählerinnen und Wähler verlieren so an Einfluss. Außerdem wird den Bürgermeistern ein deutlich größerer Einfluss in Ausschüssen und im Rat eingeräumt. Ein Bürgermeister darf beispielsweise eigenmächtig die Tagesordnung von Ausschüssen ändern und gewinnt an Einfluss im Rat, auch das eine Schwächung der parlamentarischen Demokratie.

Insgesamt ist der Eindruck, dass demokratische Rechte zu Gunsten einer „schlanken Verwaltung“ eingeschränkt werden sollen. Ein Diskutant äußerte seine Meinung zur neuen GO ganz deutlich: Er habe den Eindruck, dass die Verfasser dieser neuen GO „Demokratie stört“.